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Wer wir sind.

In der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Schulbünde e.V. sind der Evangelische Schulbund Nord e.V., der Evangelische Schulbund in Südwestdeutschland e.V. sowie die Evangelische Schulstiftung in Bayern (mit ihren allgemein bildenden Schulen) zusammengeschlossen. Diesen drei Mitgliedsverbänden gehören zurzeit 165 überwiegend allgemein bildende Schulen an, die durch ihre Schulleiter/innen vertreten werden.

Nach § 2 (1) ihrer Satzung hat die Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Schulbünde die Aufgabe, ihre Mitgliedsverbände zu beraten und zu fördern. Sie vertritt die pädagogischen und bildungspolitischen Interessen der  ihr angeschlossenen evangelischen Schulen und Internate.

Ihren Aufgabenschwerpunkt sieht die Arbeitsgemeinschaft in der Beratung und Förderung evangelischer Schulen sowie im Austausch unter den evangelischen und auch mit anderen öffentlichen Schulen. Dieser Zielsetzung dient z.B.

  • die Anregung, Planung und Durchführung von Tagungen und Kongressen sowie besonderer Fortbildungsveranstaltungen,
  • die Begleitung evangelischer Schulen bei wesentlichen Schulentwicklungsprozessen, z.B. Erarbeitung von Kriterien zur Evaluation des besonderen Profils der evangelischen Schulen,
  • eine Öffentlichkeitsarbeit, die im innerkirchlichen Bereich und auch darüber hinaus zu einer angemessenen Wahrnehmung der Existenz und der Aufgaben evangelischer Schulen beiträgt.

Innerhalb der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Schulbünde bestehen zwei Fachgruppen: die Wirtschaftskonferenz (der Zusammenschluss der Verwaltungsleiter/innen an evangelischen Schulen) und EID (der Zusammenschluss der evangelischen Internate in Deutschland).

Die Arbeitsgemeinschaft arbeitet eng mit der Barbara-Schadeberg-Stiftung zur Förderung evangelischer Schulen zusammen. Mit dem Arbeitskreis Evangelische Schule ist sie über ihre Mitgliedsverbände im Gespräch.

Darüber hinaus pflegt die Arbeitsgemeinschaft eine kritisch-konstruktive Zusammenarbeit in schulpraktischen, bildungstheoretischen und bildungspolitischen Fragen

  • mit anderen evangelischen Schulverbänden sowie mit freien Schulverbänden auf nationaler und internationaler Ebene,
  • mit kirchlichen und staatlichen Instanzen bzw. Institutionen, die für Bildungsfragen zuständig sind,
  • mit Hochschulen, Aus- und Fortbildungsinstitutionen.

Die Koordination dieser Aufgaben erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Deren Zusammensetzung ist in § 8 der Satzung geregelt.

 
letzte Aktualisierung 27.12.2007